Kontakt

Adresse:
Kirchenplatz 3, 18113 Rostock, Postfach 301207
Telefon: +49 1578 1555 019
Email: [email protected]

MEINE ARBEIT BESTEHT DARIN:

  • Ich bereite den Antrag in der vorgeschriebenen Form für den Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus vor.
  • Ich fülle das Antragsformular in dreifacher Ausfertigung aus.
  • Ich verfasse eine ausführliche Autobiografie in dreifacher Ausfertigung.
  • Ich prüfe die Korrektheit der Unterlagen bezüglich Namensänderungen.
  • Ich kontrolliere die Richtigkeit der Übersetzungen von Vor- und Nachnamen, die Gültigkeitsdauer der Dokumente sowie die korrekte Anbringung von Apostille und Legalisierung.
  • Ich sende Ihnen per Post oder E-Mail eine PDF/Mappe (mit dem vollständigen Dokumentenpaket) und den entsprechenden Kopien, bei denen Sie nur noch unterschreiben müssen.
  • Ich vereinbare für Sie einen Termin bei der Botschaft.
  • Ich begleite Ihre Unterlagen bis zur positiven Entscheidung der Botschaft.

LISTE DER DOKUMENTE FÜR DEN AUSTRITT AUS DER STAATSANGEHÖRIGKEIT DER REPUBLIK BELARUS:

  • Reisepass der Republik Belarus
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde(n) / Scheidungsurkunde(n)
  • Garantieschreiben der deutschen Behörden (Einbürgerungszusicherung)
  • Meldebescheinigung vom ständigen Wohnsitz (Anmeldebescheinigung)
  • Vier aktuelle identische Passfotos (30×40 mm)
  • Bei gemeinsamer Antragstellung mit minderjährigen Kindern – Geburtsurkunden der Kinder
  • Ausländische Pässe bzw. Einbürgerungsurkunde der Kinder oder das Garantieschreiben der deutschen Behörden zur Einbürgerung der Kinder (Einbürgerungszusicherung)
  • Kinderpässe der Serie PP

WICHTIGE INFORMATION

  • Notariell beglaubigte Zustimmung jedes Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren für den Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus.
  • Notariell beglaubigte Zustimmung des zweiten Elternteils, belarussischer Staatsbürger/in, für den Austritt der Kinder aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus, falls der Antragsteller den Antrag gemeinsam mit minderjährigen Kindern stellt.
  • Eltern, die den Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus beantragen, können im Antrag einen Wunsch äußern, dass ihre minderjährigen Kinder, belarussische Staatsbürger, gemäß der Gesetzgebung der Republik Belarus die Staatsbürgerschaft der Republik Belarus behalten.

Quelle: Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland (mfa.gov.by)

KOSTEN DER DIENSTLEISTUNGEN

  • Die Konsulargebühr für die Bearbeitung des Austritts aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus beträgt 400 Euro pro Person im Konsulat.
  • Die Servicegebühr für die Bearbeitung der Unterlagen im Büro beträgt 268 Euro pro Person.
  • Die Kosten für Versand oder Kurier pro Auftrag hängen von der gewählten Versandart und der Dringlichkeit ab.

 

Haben Sie noch Fragen?

Schreiben Sie uns! - Wir sind in Kontakt!





    Powered by