Ich bereite den Antrag im vorgeschriebenen Format für den Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus vor.
Ich fülle den Fragebogen in dreifacher Ausfertigung aus.
Ich verfasse die vollständige Autobiografie in dreifacher Ausfertigung.
Ich überprüfe die Richtigkeit der Dokumente bezüglich Namensänderungen.
Ich kontrolliere die korrekte Übersetzung von Namen und Nachnamen, die Gültigkeit der Dokumente sowie die Richtigkeit von Apostillen und Legalisierungen.
Ich übermittle Ihnen per Post/E-Mail ein PDF/eine Mappe mit dem vollständigen Dokumentenpaket und den entsprechenden Kopien, bei denen Sie nur noch unterschreiben müssen.
Ich vereinbare für Sie einen Termin in der Botschaft.
Ich begleite Ihre Unterlagen bis zur positiven Entscheidung der Botschaft.
UNTERLAGEN FÜR DIE BEANTRAGUNG DES DAUERHAFTEN AUFENTHALTS AUSSERHALB DER REPUBLIK BELARUS:
Reisepass der Republik Belarus
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde(n)/Scheidungsurkunde(n)
Meldebescheinigung vom aktuellen Wohnsitz (Anmeldebescheinigung)
Arbeitsbuch
Dokument, das Ihr Aufenthaltsrecht im Zielland bestätigt (Aufenthaltstitel)
Zwei identische aktuelle Fotos 40*50 mm
Bei gemeinsamer Antragstellung mit minderjährigen Kindern: Geburtsurkunden der Kinder
Pässe der Republik Belarus der Kinder
Dokument, das das Aufenthaltsrecht des Kindes im Zielland bestätigt (Aufenthaltstitel) oder ausländischer Pass des Kindes
WICHTIGE INFORMATIONEN
Notariell beglaubigte Zustimmung jedes Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren zur Beantragung des dauerhaften Wohnsitzes außerhalb der Republik Belarus.
Notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils, der Staatsbürger der Republik Belarus ist, eines minderjährigen Kindes des Antragstellers oder der Person, für die der Antragsteller unterhaltspflichtig ist, zur Beantragung des dauerhaften Wohnsitzes für das minderjährige Kind außerhalb der Republik Belarus.
Notariell beglaubigte Zustimmung des anderen Elternteils, der Staatsbürger der Republik Belarus ist, eines minderjährigen Kindes des Antragstellers oder der Person, für die der Antragsteller unterhaltspflichtig ist, zur Beantragung des dauerhaften Wohnsitzes für den Antragsteller selbst außerhalb der Republik Belarus.
Bei Beantragung des dauerhaften Wohnsitzes für ein minderjähriges Kind außerhalb der Republik Belarus muss der gesetzliche Vertreter den Pass mit Eintrag über die Registrierung zum ständigen Konsulatsaufenthalt/vom Zielland ausgestellten ausländischen Pass des Kindes vorlegen.