WICHTIGE INFORMATION
Das Rückkehrzertifikat in die Republik Belarus wird belarussischen Staatsbürgern ausgestellt, die ihren ständigen Wohnsitz (Registrierung/Meldeadresse) auf dem Staatsgebiet der Republik Belarus haben und ihren Pass (außer Serie „PP“) während des Auslandsaufenthalts verloren haben, deren Pass (außer Serie „PP“) abgelaufen ist, sowie Kindern – belarussischen Staatsbürgern, die von Eltern geboren wurden, die in der Republik Belarus registriert (gemeldet) sind.
Das Rückkehrzertifikat ist ausschließlich für die Rückkehr in die Republik Belarus gültig. Das Zertifikat berechtigt nicht zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Quelle: Rückkehrzertifikate – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland (mfa.gov.by)
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