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Kirchenplatz 3, 18113 Rostock, Postfach 301207
Telefon: +49 1578 1555 019
Email: [email protected]

MEINE ARBEIT BESTEHT IN FOLGENDEM:

  • Ich bereite für Sie den Antrag im vorgeschriebenen Format für die Ausstellung eines Rückkehrzertifikats in die Republik Belarus vor.
  • Bei Bedarf verfasse ich für Sie ein Schreiben mit Angabe der Umstände des Verlustes (Diebstahls) Ihres Passes.
  • Ich überprüfe die Korrektheit der Dokumente bezüglich Namensänderungen.
  • Ich kontrolliere die Richtigkeit der Übersetzungen von Namen und Nachnamen, die Gültigkeitsdauer der Dokumente sowie die ordnungsgemäße Anbringung von Apostillen und die Legalisierung der Unterlagen.
  • Wenn die Einreichung der Unterlagen per Post möglich ist, reiche ich Ihre Dokumente in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern ein, in denen sich die Botschaften und Generalkonsulate der Republik Belarus befinden.
  • Alternativ sende ich Ihnen per Post oder E-Mail einen Ordner (vollständiger Dokumentensatz) mit den entsprechenden Kopien zu, sodass Sie nur noch unterschreiben müssen.
  • Ich vereinbare für Sie einen Termin in der Botschaft.
  • Ich begleite Ihre Unterlagen, bis die Botschaft eine positive Entscheidung trifft.

LISTE DER UNTERLAGEN FÜR DIE ERTEILUNG EINES RÜCKKEHRZERTIFIKATS IN DIE REPUBLIK BELARUS

  • Reisepass eines belarussischen Staatsbürgers (falls vorhanden)
  • Antrag mit Angabe der Umstände des Verlustes (Diebstahls) des Passes
  • Von der Polizei ausgestelltes Dokument, das die Meldung des Passverlusts (Diebstahls) bestätigt
  • Nachweis über das Aufenthaltsrecht im Aufenthaltsland (Aufenthaltstitel) oder ausländische Staatsangehörigkeit
  • Zwei identische aktuelle Fotos im Format 40*50 mm
  • Bei Antragstellung für minderjährige Kinder: Geburtsurkunden der Kinder
  • Reisepass eines Elternteils des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über das Aufenthaltsrecht des Kindes im Aufenthaltsland (Aufenthaltstitel) oder ausländischer Pass des Kindes
  • Zwei identische aktuelle Fotos des Kindes im Format 40*50 mm (auf einem Blatt)
  • Antrag mit Angabe der Umstände des Verlustes (Diebstahls) des Passes (falls notwendig)
  • Von der Polizei ausgestelltes Dokument, das die Meldung des Passverlusts (Diebstahls) bestätigt (falls notwendig)

WICHTIGE INFORMATION

Das Rückkehrzertifikat in die Republik Belarus wird belarussischen Staatsbürgern ausgestellt, die ihren ständigen Wohnsitz (Registrierung/Meldeadresse) auf dem Staatsgebiet der Republik Belarus haben und ihren Pass (außer Serie „PP“) während des Auslandsaufenthalts verloren haben, deren Pass (außer Serie „PP“) abgelaufen ist, sowie Kindern – belarussischen Staatsbürgern, die von Eltern geboren wurden, die in der Republik Belarus registriert (gemeldet) sind.

Das Rückkehrzertifikat ist ausschließlich für die Rückkehr in die Republik Belarus gültig. Das Zertifikat berechtigt nicht zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: Rückkehrzertifikate – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland (mfa.gov.by)

KOSTEN DER DIENSTLEISTUNGEN

  • Die Konsulargebühr bei der Botschaft für die Ausstellung des Rückkehrzertifikats in die Republik Belarus beträgt 20 Euro pro Person ab dem 14. Lebensjahr.
  • Die Servicegebühr für die Bearbeitung der Unterlagen im Büro beträgt 90 Euro pro Person.
  • Liefer- oder Kurierkosten pro Auftrag: abhängig von der Versandart und der Dringlichkeit.
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