Ich bringe den „Apostille“-Stempel auf Originaldokumenten in der Republik Belarus und in Deutschland an.
Ich informiere Sie am Tag der Antragstellung über die Möglichkeit, den „Apostille“-Stempel anzubringen, über die Kosten sowie über die Bearbeitungsdauer.
Der „Apostille“-Stempel wird ausschließlich auf Originaldokumenten angebracht.
Bitte wählen Sie die für Sie bequemste Versandart für die Dokumentenzusendung an mein Büro.
ANFORDERUNGEN AN DIE DOKUMENTE
- Das Dokument muss unversehrt, lesbar und mit allen erforderlichen Stempeln sowie Unterschriften versehen sein.
WAS IST EINE APOSTILLE?
- Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisierung von Dokumenten. Ein Dokument mit dem „Apostille“-Stempel ist in allen Staaten gültig, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Die Republik Belarus und Deutschland sind Vertragsparteien dieses Übereinkommens.
- Die Apostille wird auf Dokumenten angebracht, die in einem anderen Staat vorgelegt werden sollen. Von einer Apostille beglaubigte Dokumente besitzen Rechtskraft und werden in allen Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens anerkannt.
- Der „Apostille“-Stempel wird von den zuständigen Behörden entweder direkt auf dem Dokument oder auf einem separat beigefügten Blatt angebracht.
AUF FOLGENDEN DOKUMENTEN KANN EINE APOSTILLE ANGEBRACHT WERDEN:
- Originale von Standesamtsurkunden (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden usw.)
- Originale von Bildungsdokumenten (Diplome, Zeugnisse, Zertifikate usw.)
- Gerichtsurteile mit Vermerk über die Rechtskraft
- Notariell beglaubigte Kopien offizieller Dokumente (Pass, Führerschein)
- Notariell beglaubigte Dokumente (Testamente, Vollmachten, Einwilligungen usw.)
- Dokumente juristischer Personen, die vom staatlichen Registrierungsorgan beglaubigt wurden (Handelsregisterauszüge, Bescheinigungen der Steuerregistrierung usw.)
- Nachweise über Beschäftigungszeiten