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Adresse:
Kirchenplatz 3, 18113 Rostock, Postfach 301207
Telefon: +49 1578 1555 019
Email: [email protected]

MEINE TÄTIGKEIT UMFASST FOLGENDES:

  • Ich fülle für Sie den vorgeschriebenen Antrag zur Registrierung des Verlustes der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus aus.
  • Ich prüfe die Richtigkeit des Dokuments, das die Staatsangehörigkeit des Kindes durch Geburt in einem anderen Staat bestätigt.
  • Ich kontrolliere die korrekte Übersetzung von Vor- und Nachnamen sowie die ordnungsgemäße Apostillierung und Legalisierung der
  • Dokumente ausländischer Pässe der Eltern/meinerseits.
  • Ich stelle Ihnen das vollständige Paket aller notwendigen Unterlagen inklusive Kopien als PDF per Post oder E-Mail zur Verfügung –
  • Sie müssen die Unterlagen dann nur noch unterschreiben.
  • Ich vereinbare für Sie einen Termin bei der Botschaft.
  • Ich begleite Ihre Unterlagen bis zur positiven Entscheidung der Botschaft.

UNTERLAGEN FÜR DIE REGISTRIERUNG DES VERLUSTES DER STAATSBÜRGERSCHAFT DER REPUBLIK BELARUS:

  • Belarussischer Pass des Kindes mit Vermerk über die dauerhafte konsularische Registrierung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Bescheinigung der zuständigen Behörde des ausländischen Staates, die die Staatsangehörigkeit des Kindes nachweist*
  • Reisepässe beider Elternteile
  • Zwei identische aktuelle Passfotos des Kindes

WICHTIGE INFORMATION

Der Antrag auf Registrierung des Verlustes der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus ist von beiden Elternteilen persönlich bei der Auslandsvertretung einzureichen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Mindestens ein Elternteil ist bei der Auslandsvertretung dauerhaft konsularisch registriert;
  • Das Kind ist bei der Auslandsvertretung dauerhaft konsularisch registriert, ein Elternteil ist in der Republik Belarus gemeldet, der andere Elternteil ist ausländischer Staatsbürger;
  • Beide Elternteile sind ausländische Staatsbürger.
  • Das von der zuständigen Behörde des ausländischen Staates ausgestellte Dokument, das die Staatsangehörigkeit des Kindes nach der
  • Geburt bestätigt, muss einen Hinweis auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit durch Geburt enthalten. In deutschen

Dokumenten wird in der Regel auf Folgendes Bezug genommen:

  • „deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt/Abstammung“;
  • oder „deutsche Staatsangehörigkeit gemäß dem § 3 Abs.1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes“;
  • oder „deutsche Staatsangehörigkeit gemäß dem § 4 Abs.1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes“;
  • oder „deutsche Staatsangehörigkeit gemäß dem § 4 Abs.3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes“.*
  • Eine notariell beglaubigte Zustimmung jedes Kindes im Alter von 14 bis 18 Jahren zur Beendigung der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus ist vorzulegen.

Quelle: Registrierung des Verlustes der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus – Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland (mfa.gov.by)

KOSTEN DER DIENSTLEISTUNGEN

  • Die Konsulargebühr bei der Botschaft für die Bearbeitung des Verlustes der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus beträgt 70 Euro pro Person.
  • Die Servicegebühr für die Bearbeitung der Unterlagen im Büro beträgt 100 Euro pro Person.
  • Die Versand- oder Kurierkosten pro Auftrag hängen von der gewählten Versandart und der Dringlichkeit ab.

 

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